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Außerhalb der letzten drei Werktage im Jahr (Silvesterfeuerwerk) ist für den Erwerb von Feuerwerk der Kategorie F2 eine Ausnahmegenehmigung oder ein Gewerbeschein erforderlich.

Mit Ausnahme von Jugendfeuerwerk (Kategorie F1) sowie sogenanntes technischem Feuerwerk (T1) benötigen Sie, sofern Sie selbst zünden, immer eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde (meistens das Ordnungsamt). Ein entsprechendes Antragsformular können Sie bei uns herunterladen. Achten sie hierbei auf einen rechtzeitigen Antrag. Um unnötige Kosten zu sparen, klären Sie am besten zuvor telefonisch, ob Ihre Gemeinde überhaupt ein Feuerwerk für Ihren Anlass bewilligt, ob es hierfür einen festen Vordruck gibt und was eine Ausnahmegenehmigung kostet.

Nach Erhalt der Genehmigung können Sie dann ganzjährig Feuerwerk erwerben und zünden.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Feuerwerk durch uns ausführen zu lassen, kümmern wir uns selbstverständlich um die Anzeige und Genehmigung.

In der Regel sollte ein Feuerwerk wie folgt gezündet und abgebrannt sein:

  • Januar bis März, November sowie Dezember - Abbrennzeit bis 22:00 Uhr
  • April, Mai, August, September, Oktober - Abbrennzeit bis 22:30 Uhr
  • Juni, Juli - Abbrennzeit bis 23:00 Uhr (Sommerzeitregelung)

Ein öfter nachgefragtes Feuerwerk um Mitternacht ist leider nicht möglich.

Für Feuerwerk der Kategorie F2 ist gesetzlich nur ein Abstand von 8 Metern zu Personen gefordert. Dieser ist für Vulkane und bengalische Lichter auch ausreichend. Bei anderen Feuerwerkskörpern empfehlen wir als Mindestabstand die auf dem Feuerwerkskörper angegebene Effekthöhe. Beachten sie die Gebrauchshinweise bzw. -Anleitungen. Findet sich kein Hinweis sollten sie mindestens einen Sicherheitsanstand von 20-30 Metern einplanen.

Je nach Größe und Kategorie des Feuerwerks kann sich der Mindestabstand aber schnell ausweiten.

Hinzukommen weitere zu beachtende Abstände zu Reetdach- und Fachwerkhäusern, aber auch z. B. zu Kirchen, Altenheimen und Krankenhäusern. Hier beträgt der Mindestabstand in der Regel 200 Meter und mehr.

Gerne erstellen wir Ihnen anhand Ihrer Gegebenheiten ein individuelles Angebot.

Im Gegensatz zu Privatpersonen, die meistens nicht ganzjährig gegen Feuerwerksschäden versichert sind, haben wir eine spezielle gewerbliche Feuerwerksversicherung, die das ganze Jahr über gilt. Sollten Sie daher unterhalb des Jahres ein privates Feuerwerk abbrennen, so halten Sie vorher unbedingt Rücksprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung.

Am besten natürlich so früh wie möglich. Gerade die Wochenenden sind bei uns oft schon Monate vorher ausgebucht. Wenn Sie also einen bestimmten Termin wünschen, fragen Sie bitte möglichst früh bei uns an, da unsere Kapazitäten nur begrenzt sind.

Spätentschlossene können bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung bei uns buchen, falls der Tag bei uns noch nicht ausgebucht sein sollte.

Darunter wird die Realisierung sehr knapp, da das Einholen der Genehmigungen sowie die Planung sehr zeitintensiv ist. Gerne versuchen wir aber unser Möglichstes, um Ihnen weiterzuhelfen.

Ihre Frage war nicht dabei? Zögern Sie nicht und kontaktieren uns: Tel. +49 (0) 800 225 2000 oder alternativ: kontakt@hoops-pyrotechnik.de